Die Ausbildung gliedert sich im Wesentlichen in drei Stufen. Eine bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 ist Voraussetzung für eine zusätzliche Qualifizierung der Stufe 2. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001)
FFZ-Schein Stufe 1 „Allgemeine Qualifizierung“:
2-Tages Staplerschein für Profis:
Dieser Kurs beinhaltet 1 Tag Theorieunterricht mit abschließender Theorieprüfung. Der zweite Tag wird zur Vorbereitung der praktischen Abschlussprüfung genutzt, welche am Ende des Tages durch einen qualifizierten Prüfer abgenommen wird.
Die allgemeine Qualifizierung findet auf dem Frontgabelstapler statt.
4-Tages Staplerschein für Anfänger und Ungeübte:
Dieser Kurs beinhaltet 2 Tage Theorieunterricht mit abschließender Theorieprüfung. Der dritte und vierte Tag wird zur Vorbereitung der praktischen Abschlussprüfung genutzt, welche am Ende des vierten Tages durch einen qualifizierten Prüfer abgenommen wird.
Die allgemeine Qualifizierung findet auf dem Frontgabelstapler statt.
FFZ Zusatzausbildung Stufe 2 „Zusatzqualifizierung“:
Die Bedienung weiterer Gabelstapler benötigt gemäß DGUV Grundsatz 308-001 eine Zusatzausbildung. Diese erstreckt sich über einen Tag in Theorie und Praxis. Teilnahmebedingung ist die erfolgreiche Teilnahme an Stufe 1. Termine der Zusatzqualifizierung erhalten Sie nach Kontaktaufnahme.
Für Personen, die vor Dezember 2022 den Flurförderzeugschein erworben haben, gilt eine Besitzstandsregelung. Dies bedeutet, dass sie die Stufe 2 nicht zusätzlich erwerben müssen.
Personen, die nach Dezember 2022 den Flurförderzeugschein erworben haben, müssen die Stufe 2 gesondert erwerben.
FFZ Zusatzausbildung Stufe 3 betriebliche Qualifizierung:
Die Stufe 3 – betriebliche Qualifizierung bezieht sich auf die Gegebenheiten im Betrieb und ist nur im Betrieb und vom Betrieb durchzuführen. Sofern Sie Unterstützung hierfür benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Die betriebliche Qualifizierung erstreckt sich auf einen Verhaltens- und Gerätebezogenen Teil.