ADR Unterweisung nach 1.3 ADR für am Transport beteiligte Personen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Transport von Gefahrgütern sachgerecht erfolgt, und vermeiden Sie schwerwiegende sowie kostspielige Transportschäden und Unfälle.
Die Abkürzung ADR steht für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Alle an einer Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen müssen jährlich entsprechend ihrer Funktion geschult und unterwiesen werden. Wir unterweisen praxisnah und gezielt, damit Sie rechtssicher transportieren können.
Die durch unser Haus durchgeführte Unterweisung ist inhaltlich verbindlich und bei der Arbeit zwingend zu berücksichtigen Ihren Mitarbeitenden zu kommunizieren. Wir empfehlen die Verbindlichkeit der Unterweisung in der Begrüßung durch eine weisungsberechtigte Person zu Unterweisungsbeginn zu verdeutlichen.

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