Sicherheitsbeauftragte*r
Die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) stellen einen wichtigen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes dar. Sie unterstützen die Niederlassungsleiter oder Betriebsverantwortlichen in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen zum Schutz der Mitarbeiter.
Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten in einem Unternehmen (Firma/Niederlassung) ein*e Sicherheitsbeauftragte*r bestellt werden (§22 SGB VII). Die Anzahl der SiBe orientiert sich nach fünf Kriterien: räumliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten, zeitliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten (z.B. Schichtsystem), fachliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten, Gefährdungssituation und Anzahl der Beschäftigten.
Kursinhalte
Nach diesem Seminar sind Sie mit den neuen Regelungen von Sicherheitsbeauftragten vertraut.