Lade Veranstaltungen

BKrFQG – Modul 2.1: Lenk- und Ruhezeiten, Sozialvorschriften

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sieht vor, dass Fahrerinnen und Fahrer eine Grundqualifikation benötigen, wenn sie die Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und bei den Beförderungen ein Kraftfahrzeug einsetzen, für das nach aktueller Rechtslage eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigt wird.

.

Kursinhalte

  • Modul 2.1: Lenk- und Ruhezeiten, Sozialvorschriften

Es gibt noch freie Plätze

Teilen Sie diese Veranstaltung!

Nach oben