Bedienerausweis für Hubarbeitsbühne
Arbeiten in der Höhe sind eine große Herausforderung, hierbei steht die Sicherheit an erster Stelle.
Unsere Schulung richtet sich an unerfahrene Mitarbeiter*, welche regelmäßig eine Arbeitsbühne bedienen müssen, um ihre Aufgaben in der Höhe erfüllen zu können. Die Schulung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, der theoretische und der praktische Teil. Hierbei legen wir Wert auf die Funktionsweise, die Verwendung, die Nutzung und die möglichen Gefahren. Die rechtlichen Aspekte spielen auch eine große Rolle.
Ebenso wird der Fokus auf die praktische Fahrübung mit der Hubarbeitsbühne gelegt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt in der DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) vor, dass der Unternehmer die Versicherten mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen muss.
Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden, damit der Unternehmen den Nachweis führen kann, dass er seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist.
Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter oder unterlassener Unterweisung können für den Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtliche Folgen auftreten.
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