Brandschutz – Brand- und Evakuierungshelfer:innen
gemäß § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2.
Die Unterweisung und Ausbildung von Brand-und Evakuierungshelfern ist für jedes Unternehmen ein unverzichtbarer Grundbaustein des betrieblichen Brandschutzes. Gesetzlich ist festgelegt wie viele Brand- und Evakuierungshelfer jedes Unternehmen bestimmen muss. Die Gefährdungsbeurteilung bildet hierfür die Basis. Sie unterstützen den Brandschutzbeauftragten im Falle einer Brandgefährdung selbstständig, reduzieren diese und evakuieren Mitarbeitende.
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter:innen die zukünftig Brandschutzaufgaben übernehmen sollen sowie verantwortliche Mitarbeiter:innen im Bereich Arbeitssicherheit, Hausmeister und haustechnisches Personal.

Kursinhalte