Containerpackzertifikatsunterweisung
Rechtssicherheit im Schadensfall geht vor. Sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter zu jederzeit ab.
Personal, welches an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss hinsichtlich der Vorschriften für gefährliche Güter entsprechend seines Verantwortungsbereichs unterwiesen sein. Mitarbeitende sind gemäß den Bestimmungen 1.3.1 IMDG zu unterweisen, bevor Sie Verantwortlichkeiten übernehmen, und dürften Aufgaben, für die Sie die erforderliche Unterweisung noch nicht erhalten haben, nur unter der unmittelbaren Aufsicht einer unterwiesenen Person durchführen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.4 IMDG aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
Die durch unser Haus durchgeführte Unterweisung ist inhaltlich verbindlich und bei der Arbeit zwingend zu berücksichtigen Ihren Mitarbeitenden zu kommunizieren. Wir empfehlen die Verbindlichkeit der Unterweisung in der Begrüßung durch eine weisungsberechtigte Person zu Unterweisungsbeginn zu verdeutlichen.

Kursinhalte
nach 1.3.1.2 IMDG