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BKrFQG – Modul 3.1 – Fahrsicherheit & Sicherheitstraining

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sieht vor, dass Fahrerinnen und Fahrer eine Grundqualifikation benötigen, wenn sie die Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und bei den Beförderungen ein Kraftfahrzeug einsetzen, für das nach aktueller Rechtslage eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigt wird.

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Kursinhalte

  • Modul 3.1: Fahrsicherheit und Sicherheitssysteme

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