Schulung: Lenk- & Ruhezeiten sowie Sozialvorschriften für Hauptverantwortliche

Durch immer wieder kehrende gesetzliche Anpassungsmaßnahmen im Bereich “Lenk- und Ruhezeiten sowie Sozialvorschriften” bleiben Sie bei uns immer auf dem neuesten Stand.

Eine ständige Schulung reduziert Fehler, Falschbedienungen und die daraus folgenden finanziellen Folgen. Diese Schulung richtet sich insbesondere an Unternehmer, Fuhrparkleiter, Abteilungsleiter, Disponenten sowie Verantwortliche eines Verkehrsunternehmens. Die Aufgaben und Pflichten, die gesetzlich einzuhalten sind stehen hier im Vordergrund.

Unsere Referenten, die ein Höchstmaß an Fachwissen besitzen, immer auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzeslage und Technik sind, schulen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen fachgerecht.

Schulung digitaler Tacho sowie Lenk- & Ruhezeiten. Sozialvorschriften

Kursinhalte

  • Beispielauswertungen von Fahrerkarten

  • Die Schulung der Lenk- und Ruhezeiten werden nach §1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des EU-Parlaments durchgeführt.

Unternehmerpflichten und Aufgaben:

  • Sicherstellung des einwandfreien Funktionierens und der ordnungsgemäßen Benutzung des Fahrtenschreibers (Art. 32 VO 165/2014)

  • Angemessene Schulung und Unterweisung der Fahrer im Umgang mit dem Fahrtenschreiber (Art. 33 VO 165/2014; Art. 10 VO 561/2006; §21 FPersV)

  • Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften und der korrekten Tachographenbedienung (Art. 33 VO 165/2014; Art. 10 VO 561/2006; §21 FPersV)

  • Regelmäßige Downloads der Fahrerkarten (28 Tage) und Massenspeicher (90 Tage), Archivierung und Datenspeicherung (Art. 10 VO 561/2006; §21 FPersV)