Sicherheitsbeauftragte *r

Werden Sie tätig in der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter vollumfänglich.

Die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) stellen einen wichtigen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes dar. Sie unterstützen die Niederlassungsleiter oder Betriebsverantwortlichen in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen zum Schutz der Mitarbeiter.

Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten in einem Unternehmen (Firma/Niederlassung) ein*e Sicherheitsbeauftragte*r bestellt werden (§22 SGB VII). Die Anzahl der SiBe orientiert sich nach fünf Kriterien:

  1. räumliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten
  2. zeitliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten (z.B. Schichtsystem)
  3. fachliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten
  4. Gefährdungssituation
  5. Anzahl der Beschäftigten
Schulung für Sicherheitsbeauftragter (SiBe) - Arbeitssicherheit

Kursinhalte

Nach diesem Seminar sind Sie mit den Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten vertraut und sind befähigt aktiv nachhaltige Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen einzusetzen.

  • Die Schulung richtet sich nach der DGUV Information 211-042