BKrFQG – Modul 2.1 – Lenk- und Ruhezeiten und Sozialvorschriften
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sieht vor, dass Fahrerinnen und Fahrer eine Grundqualifikation benötigen, wenn sie die Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen
