BKrFQG – Modul 3.1 – Fahrsicherheit & Sicherheitstraining
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sieht vor, dass Fahrerinnen und Fahrer eine Grundqualifikation benötigen, wenn sie die Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen
